Wiederaufnahme des Sportbetriebs (Erweiterung)

Der Aufenthalt auf dem Trainingsgelände ist zur Ausübung des Bogensports unter Einhaltung der folgenden Regeln erlaubt:

1. Es gelten die bestehenden Abstandsregeln 2,0 Meter
2. Schlutter: es dürfen nur Gruppen von max. 2 Personen in den Parcours / zwischen den 2er-Gruppen sollten mindesten 5 Meter Abstand sein bzw. es wird nur an jedem 2ten oder 3ten Pflock gestartet
WA Platz: max. 2 Schützen pro Scheibe, an der Schießlinie werden Abstandsmarken gesetzt
3. Es werden nacheinander jeweils nur die eigenen Pfeile gezogen
4. Jede Schützin/jeder Schütze ist verpflichtet sich mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift in das Anwesenheitsbuch einzutragen (eigenen Stift mitbringen)
5. Desinfektionsmittel wird vom Verein gestellt
6. Alle Aufenthaltsbereiche sind bis auf Weiteres gesperrt
7. Keine Gruppenbildung auf dem Parkplatz (bei Ankunft/Abfahrt)
8. Der gemeinsame Verzehr von Lebensmitteln ist untersagt
9. Training kann auf dem WA Platz nach Erstellung eines Konzepts stattfinden
10. Es wird kein Leihmaterial ausgegeben
11. Je freigeschossenem Vereinsmitglied dürfen maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts mitgenommen werden
12. Nach wie vor ist die die Mitnahme von Gästen zuvor dem Vereinsvorstand bzw. den Spartenleitungen schriftlich (E-Mail oder WhatsApp-Nachricht genügt) anzukündigen
13. Neben der üblichen Eintragung in die Anwesenheitsliste sind die Kontaktdaten der Gäste auf bereitliegenden Meldezetteln einzutragen. Die ausgefüllten Meldezettel sind im Vorstandsbriefkasten zu hinterlegen. Diese werden nach Ablauf der geltenden Fristen vernichtet werden
14. Sportgeräte und Materialen sind selbst mitzubringen. Es findet keine Ausleihe statt
15. Es sind weiterhin die landesrechtlichen und kommunalen Vorgaben in der jeweils aktuellen Fassung zwingend einzuhalten. Die Aushänge vor Ort sind ebenso zu beachten
16. Das einladende Vereinsmitglied stellt eigenverantwortlich die Einhaltung sämtlicher Regeln sicher

Der Vorstand